ZAHNÄRZTLICHER EHRENKODEX

Über mein Selbstverständnis und die Berufsordnung bin ich an die elementaren Anforderungen des zahnärztlichen Berufsstandes gebunden. Darüber hinaus verpflichte ich mich freiwillig, den nachfolgenden Kodex nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten.

1. Verantwortung gegenüber meinen Patienten
Ich kläre meine Patienten umfassend und verständlich über das medizinisch Erforderliche und das medizinisch Mögliche auf. Alternativen werden mit Vor- und Nachteilen genau erläutert. Meinen gesetzlich versicherten Patienten erläutere ich sowohl die Regelleistungen der Krankenkassen als auch Alternativen bzw. Ergänzungen dazu.

2. Fortbildung
Ständige Fortbildung – auch über das gesetzlich geforderte Maß hinaus – ist für mich selbstverständlich.

3. Zahnmedizin im Vordergrund
Ich stelle die medizinischen Aspekte der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und die Betrachtung des Gesamtorganismus stets in den Vordergrund und kläre meine Patienten entsprechend auf. Rein ästhetische Leistungen sind von den medizinisch notwendigen Leistungen abzugrenzen.

4. Hygiene
Ich achte in meiner Praxis zum Schutz meiner Patienten, meiner Mitarbeiter und meiner selbst auf konsequente Hygiene.

5. Fairness gegenüber meinen Mitarbeitern
Ich fördere die Teamarbeit, die Aus- und Fortbildung meiner Mitarbeiter und verhalte mich ihnen gegenüber stets fair.

6. Fairness gegenüber meinen Kollegen
Ich stehe mit allen Zahnärzten im Wettbewerb. Umso mehr beachte ich die Gebote der Fairness und Kollegialität, besonders im Falle der Vertretung oder im Notdienst oder wenn ein neuer Patient mich aufsucht. Bei einer fachlichen Auseinandersetzung argumentiere ich sachlich und vermeide verletzende oder blamierende Kritik.

7. Zurückhaltung bei Werbung
Ich ergreife keine marktschreierischen, anpreisenden oder andere unangemessene Werbemaßnahmen für mich und meine Praxis.

8. Freiberuflichkeit statt Einkaufsmodellen
Ich nehme nicht an sogenannten „Einkaufsmodellen“ gesetzlicher oder privater Krankenversicherer teil, die Billigmedizin, Dumpingpreisen und Qualitätsverfall Vorschub leisten und die nicht allen Zahnärzten offen stehen. Die eigentümergeführte Praxis ist für mich und meine Patienten die Praxisform, die der Gesunderhaltung am gerechtesten wird.

9. Überweisung von Patienten innerhalb der Praxis
Ich informiere meine Patienten über die Überweisungsnotwendigkeit zu einem(r) spezialisierten Kollegen / Kollegin, wenn eine Behandung dort sinnvoller erscheint.
Als Fachzahnarzt / Fachzahnärztin verpflichte ich mich, nur die zur Überweisung führende Behandlung durchzuführen und den Patienten dann unaufgefordert zur Weiterbehandlung zum Überweiser zurückschicken.

10. Umgang mit Geschäftspartnern
Ich bevorzuge die Zusammenarbeit mit zuverlässigen Geschäftspartnern und komme meinen aus Verträgen resultierenden Pflichten zuverlässig nach. Ich verpflichte mich, die vorstehend genannten Leitsätze einzuhalten.

Fünf Fragen an Sie

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